Steuerbescheid · Stand: Juli 2026

Steuererstattung 2026: Durchschnitt, Bearbeitungsdauer & Fristen

Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei 1.240 € (Destatis, Veranlagungsjahr 2022, veröffentlicht Juni 2026). 87 % der veranlagten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland im Schnitt 41 bis 56 Tage. Wichtigste Frist: Die Pflicht-Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt sein.

Wie hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung?

Nach der jüngsten Destatis-Auswertung (veröffentlicht im Juni 2026, für das Veranlagungsjahr 2022) erhielten 13,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Erstattung — im Durchschnitt 1.240 €. Mehr als die Hälfte der Erstattungen lag zwischen 100 und 1.000 €, 3 % sogar über 5.000 €. Nur 1,8 Millionen (12 %) mussten nachzahlen. Der Trend zeigt seit Jahren nach oben:

Durchschnittliche Steuererstattung nach Veranlagungsjahr
VeranlagungsjahrØ Erstattung
20221.240 €
20211.172 €
20201.063 €
20191.095 €
20181.072 €
20171.051 €

Quelle: Statistisches Bundesamt; die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erscheint mit rund dreieinhalb Jahren Verzug. Erfasst sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Steuerbescheid erhalten? Prüfen, ob Ihre Erstattung stimmt.

Steuerbescheid hochladen — die KI erklärt jede Position, prüft typische Fehlerquellen und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Die erste Analyse ist kostenlos.

Bescheid kostenlos prüfen

Wie lange dauert der Steuerbescheid? (nach Bundesland)

Der Bund der Steuerzahler wertet jährlich die offiziellen Zahlen der Landesfinanzministerien aus. Für Erklärungen des Jahres 2024 (Stand Mai 2026) war Hessen mit 41,1 Tagen am schnellsten, Bremen mit gut 56 Tagen am langsamsten — kein Bundesland schaffte es mehr unter 40 Tage. Knapp 23 % der Bescheide ergingen vollautomatisch.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Steuererklärung nach Bundesland
BundeslandØ Bearbeitungsdauer (Tage)
Hessen41,1
Berlin41,5
Bayern42,0
Sachsen42,0
Sachsen-Anhalt43,7
Hamburg44,5
Thüringen44,8
Baden-Württemberg45,0
Niedersachsen45,7
Rheinland-Pfalz46,0
Schleswig-Holstein46,3
Brandenburg47,6
Mecklenburg-Vorpommern50,0
Saarland51,4
Bremen56,2

Quelle: BdSt-Bearbeitungs-Check (Stand Mai 2026) für Erklärungen des Veranlagungszeitraums 2024. Nordrhein-Westfalen liefert keine auswertbaren Zahlen und fehlt deshalb in der Übersicht.

Welche Abgabefristen gelten 2026?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung für 2025 bis zum 31.07.2026 einreichen (§ 149 AO). Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 01.03.2027 (der nominelle 28.02.2027 ist ein Sonntag). Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit: Die Antragsveranlagung für 2022 ist noch bis zum 31.12.2026 möglich — wer sie verpasst, verschenkt eine wahrscheinliche Erstattung endgültig.

Was kostet eine verspätete Abgabe?

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat, höchstens 25.000 € (§ 152 AO). In den ersten Monaten nach Fristablauf liegt die Festsetzung noch im Ermessen des Finanzamts — spätestens 14 Monate nach Jahresende wird der Zuschlag aber zwingend festgesetzt. Wer die Frist zu verpassen droht, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid?

Die Statistik spricht dafür: 2024 gingen knapp 5,9 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein; von den erledigten Einsprüchen endeten 68 % mit einer Abhilfe — das Finanzamt hat den Bescheid also geändert (BMF-Monatsbericht 09/2025). Ein Teil der Abhilfen geht auf nachgereichte Unterlagen zurück; nur 12,7 % der Einsprüche wurden förmlich entschieden. Der Einspruch kostet nichts und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden (§ 355 AO). Wer die Frist unverschuldet verpasst, kann Wiedereinsetzung beantragen (§ 110 AO). Typische Fehlerquellen: nicht übernommene Werbungskosten, vergessene Vorsorgeaufwendungen und abweichende Kinderfreibeträge.

Einspruchsfrist läuft: Lohnt sich der Einspruch bei Ihnen?

Steuerbescheid hochladen — die KI erklärt jede Position, prüft typische Fehlerquellen und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Die erste Analyse ist kostenlos.

Bescheid kostenlos prüfen

Wann zahlt das Finanzamt Zinsen?

Erstattungen werden verzinst — allerdings erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres (§ 233a AO). Für das Steuerjahr 2025 beginnt der Zinslauf also am 01.04.2027. Der Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr), § 238 AO. Dieselbe Verzinsung gilt spiegelbildlich für Nachzahlungen — wer seinen Bescheid sehr spät erhält, kann also auch Nachzahlungszinsen schulden.

Was ändert sich 2026 bei der Steuer?

Für das Steuerjahr 2026 (Erklärung in 2027) gelten unter anderem: Grundfreibetrag 12.348 € (+252 €), Spitzensteuersatz 42 % erst ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, Pendlerpauschale 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Kinderfreibetrag 9.756 € je Kind, Kindergeld 259 €/Monat. Neu außerdem: Gewerkschaftsbeiträge sind in voller Höhe zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (unverändert 1.230 €) abziehbar, und die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €. Viele dieser Änderungen erhöhen die zu erwartende Erstattung.

Häufige Fragen zur Steuererstattung

Wie hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung?+

1.240 € — so viel bekamen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schnitt für das Veranlagungsjahr 2022 zurück (Destatis, veröffentlicht Juni 2026). 87 % der veranlagten Arbeitnehmer erhielten eine Erstattung; nur 12 % mussten nachzahlen (im Schnitt 1.263 €). Die Erstattung steigt seit Jahren: 2017 lag sie noch bei 1.051 €.

Wann kommt mein Steuerbescheid?+

Je nach Bundesland im Schnitt zwischen 41 Tagen (Hessen) und 56 Tagen (Bremen) — für Erklärungen des Jahres 2024 (BdSt-Bearbeitungs-Check, Stand Mai 2026). Elektronische Abgabe über ELSTER und vollständige Belege beschleunigen; knapp ein Viertel der Bescheide ergeht inzwischen vollautomatisch.

Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?+

Bei Abgabepflicht: bis zum 31.07.2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 01.03.2027. Wer freiwillig abgibt (Antragsveranlagung), hat vier Jahre Zeit — für 2025 also bis Ende 2029. Und: Die freiwillige Erklärung für 2022 geht noch bis zum 31.12.2026.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?+

Oft ja: 2024 endeten 68 % der erledigten Einsprüche mit einer Abhilfe — das Finanzamt hat den Bescheid also geändert. Ein Teil davon geht allerdings auf nachgereichte Unterlagen zurück. Der Einspruch ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 AO).

Bekomme ich Zinsen auf meine Erstattung?+

Ja, aber erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres (§ 233a AO): Für das Steuerjahr 2025 beginnt die Verzinsung am 01.04.2027 — mit 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr. Das Gleiche gilt umgekehrt für Nachzahlungen.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?+

Pflicht besteht z. B. bei Steuerklassen-Kombination III/V, Nebeneinkünften über 410 €, Kurzarbeiter- oder Elterngeld (Progressionsvorbehalt). Alle anderen können freiwillig abgeben — was sich meist lohnt: 87 % der veranlagten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück.

Stimmt Ihr Steuerbescheid? Jetzt nachrechnen lassen.

Steuerbescheid hochladen — die KI erklärt jede Position, prüft typische Fehlerquellen und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Die erste Analyse ist kostenlos.

Bescheid kostenlos prüfen

Quellen: Statistisches Bundesamt (Lohn- und Einkommensteuerstatistik, Juni 2026), Bund der Steuerzahler (Bearbeitungs-Check, Mai 2026), BMF-Monatsbericht September 2025, Abgabenordnung (§§ 110, 149, 152, 233a, 238, 355 AO), BMF-Übersicht der Steueränderungen 2026. Stand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist Ihr Bescheid. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung; bei komplexen Fällen helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.