Bescheid-Saison: Für Steuerbescheide gilt nur 1 Monat Einspruchsfrist (§ 355 AO).Bescheid kostenlos prüfen

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Betriebsausgaben im Steuerbescheid falsch? So korrigieren Sie

Wenn das Finanzamt Betriebsausgaben im Steuerbescheid nicht oder falsch berücksichtigt, zahlen Selbstständige zu viel Steuer. Hier erfahren Sie, wie Sie Fehler erkennen und erfolgreich Einspruch einlegen.

SteuerVerstehen Redaktion1 Min. Lesezeit

Betriebsausgaben falsch oder gar nicht berücksichtigt – was tun?

Sie haben Ihre Steuererklärung sorgfältig ausgefüllt, alle Belege gesammelt – und trotzdem weicht Ihr Steuerbescheid deutlich von Ihren Erwartungen ab. Der häufigste Grund bei Selbstständigen: Das Finanzamt hat Betriebsausgaben nicht oder nur teilweise anerkannt. Das Ergebnis ist eine zu hohe Steuernachzahlung oder eine zu niedrige Erstattung.

Die gute Nachricht: Fehler im Steuerbescheid lassen sich innerhalb eines Monats per Einspruch korrigieren. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Betriebsausgaben besonders häufig gestrichen werden, warum das passiert und wie Sie konkret vorgehen.


Warum streicht das Finanzamt Betriebsausgaben?

Das Finanzamt prüft Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG – als Ausgaben, die „durch den Betrieb veranlasst

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